Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten insoweit Hausverwaltungen und Eigentümer außergerichtlich und führen für Sie, wenn notwendig auch die entsprechenden gerichtlichen Verfahren.
Wir helfen Ihnen z.B. bei

  • Klagen über
    Die Gültigkeit von Beschlüssen (Beschlussanfechtung)
  • Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Streitigkeiten über bauliche Veränderungen
  • Beitreibung von Wohngeldrückständen
  • Und Streitigkeit über Rechte und Pflichten des Verwalters
  • Ferner beraten wir Sie in allen Fragen des Immobilienrechts

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

+49 2273 91490